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Vita

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und dem ersten juristischen Staatsexamen schloss sich die Referendarausbildung am Landgericht Frankfurt an. Das zweite juristische Staatsexamen wurde im Sommer 1982 absolviert.

Nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Frankfurt war ich zunächst in Frankfurt niedergelassen und beschäftigte mich vorwiegend forensisch mit Problemen aus dem allgemeinen Zivil- und Gesellschaftsrecht.

Seit Juli 1988 betreibe ich als selbstständiger Rechtsanwalt meine Kanzlei in Oberursel. Die Tätigkeit umfasst auch hier das allgemeine Zivilrecht, dazu gehören u. a. die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, das Mietrecht und beispielsweise Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen oder Schadensersatzansprüche.

Gleichzeitig wurde die Spezialisierung auf dem Gebiet des Familienrechtes weiter betrieben. Nach Schaffung des Fachanwalts für Familienrecht in 1997 wurde bereits im selben Jahr durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Voraussetzung dafür war zum einen der Nachweis, auf diesem Gebiet in größerem Umfang tätig zu sein, zum anderen sind theoretische Kenntnisse verbunden mit einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen. Der Fachanwaltstitel kann nur beibehalten werden, wenn jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden belegt werden.

Die durchaus schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechtes bedeutet jedoch nicht, dass die Interessen der Mandantschaft nicht auch in anderen Rechtsbereichen wahrgenommen werden können. Sollten spezielle Kenntnisse zur erfolgreichen Vertretung erforderlich sein, so werden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.

Zunächst bin ich jedoch für alle Rechtsfragen, besonders natürlich aus dem Bereich des Familienrechts, der richtige Ansprechpartner.